Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kern Tec GmbH

1 Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die mit der Kern Tec GmbH abgeschlossen werden.

a) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, sind Personen, die in den Anwendungsbereich von §1 Absatz 1 Ziffer 2 Konsumentenschutzgesetz fallen.

b.) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, die die Geschäftsbeziehung in Ausübung ihres Unternehmens eingehen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingung werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Kern Tec GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ihrerseits abzuändern oder zu ergänzen, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ansprüche ableiten kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer in der jeweils aktuellen Form zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote und die Preisangaben der Kern Tec GmbH sind freibleibend und verstehen sich als netto zum jeweiligen Tagespreis. Entgegenstehendes gilt nur, wenn es schriftlich vereinbart wurde.

Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch uns.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Auch im Falle eines akuten Ernteausfalls oder bei unvorhersehbaren Produktionsausfällen behalten wir uns das Recht vor von vergangenen Vertragsabschlüssen zurückzutreten.

3 Lieferung und Abnahme

Die Lieferung an Unternehmer kann in zumutbaren Teillieferungen erfolgen.

Kommen wir in einen Lieferverzug von über 6 Wochen hat der Käufer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten, wie die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Verwendung. In diesem Fall kann der Käufer vom ganzen Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages unzumutbar, kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Der höheren Gewalt gleich stehen alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob durch unvorhersehbare betriebliche oder außerbetriebliche Umstände, wie beispielsweise grobe Ernte- und Produktionsausfälle, bedingt.

Wir gewährleisten nicht die Einhaltung bestimmter Liefertermine, es sei denn, diese sind schriftlich zugesagt worden.

Verletzt der Käufer wesentliche Vertragspflichten und gefährdet damit den Vertragszweck, so können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufgehoben wird.

4 Zahlungsbedingungen

Die Verkaufspreise verstehen sich, vorbehaltlich entgegenstehender schriftlicher Vereinbarungen, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kern Tec GmbH firmiert ausschließlich in Euro. Sämtliche Zahlungen haben binnen 14 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen können ausschließlich per Überweisung an unser Firmenkonto erfolgen. Wechsel oder Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.

Der Käufer ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz für beiderseitige Unternehmensgeschäfte zu zahlen. Bei Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 3,5% p.a.

Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis, also eine überfällige Zahlung einer Rechnung unsererseits, beruht.

Wir sind berechtigt, Forderungen gegen den Abnehmer an Dritte abzutreten.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

5 Versand und Gefahrenübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist, geht das Risiko des Untergangs ab dem ersten Zustellversuch auf diesen über außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Außerdem treffen diesen auch jegliche Mehrkosten aufgrund des gescheiterten Zustellversuchs inklusive neuer Zustellung.

Auf Beanstandungen wegen einer Differenz zwischen den gelieferten und den auf den

Transportpapieren angegebenen Mengen oder offensichtlichen Transportschäden an der Ware wird nur eingegangen, wenn der Käufer sich beim Empfang der Ware die Beanstandung bescheinigen lässt und die Beanstandung bei oder sofort nach Empfang der Ware erfolgt.

6 Verpackung

Verpackungen sind nicht im Verkaufspreis inkludiert, außer es ist im Kaufvertrag oder der Bestellbestätigung schriftlich vereinbart.

Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

7 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung der Forderung aus dem Vertrag vor.

8 Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Es gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung (Produktspezifikation) als vereinbart.

Da es sich bei den Produkten um Naturrohstoffe handelt, darf eine marktübliche Abweichung der Werte in den Spezifikationen, des Geruchs und des Geschmacks vorhanden sein.

Allgemeine Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.

Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftungen. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners..

10 Auslandslieferungen

Auf Verträge mit ausländischen Verkäufern findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 3130, Herzogenburg, Österreich.

12 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Geschäftsbedingungen entspricht.